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   LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08   

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https://dejure.org/2008,15493
LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08 (https://dejure.org/2008,15493)
LAG München, Entscheidung vom 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08 (https://dejure.org/2008,15493)
LAG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 4 TaBV 70/08 (https://dejure.org/2008,15493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Dauer einer innerbetrieblichen Ausschreibung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung bei Versetzung nach interner Ausschreibung; Dauer der Bewerbungsfrist für innerbetriebliche Ausschreibung

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 4; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Ziff. 5; ; BetrVG § 93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung bei Versetzung nach interner Ausschreibung - Dauer der Bewerbungsfrist für innerbetriebliche Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 4/92

    Zulässigkeit von Punktsystemen bei Auswahlrichtlinien für Versetzungen -

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    Sinn und Zweck der Regelung des § 93 BetrVG ist es, innerbetrieblichen Bewerbern Kenntnis von einer freien Stelle zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse an dieser Stelle kundzutun und sich um sie zu bewerben (vgl. auch BAG, B. v. 27.10.1992, 1 ABR 4/92, AP Nr. 29 zu § 95 BetrVG 1972 - B. II. 2. a der Gründe -) - also auch, innerbetriebliche berufliche Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten erleichtert zu realisieren.

    Ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hinsichtlich Form, Inhalt und Zeit von innerbetrieblichen Stellenausschreibungen im Rahmen des § 93 BetrVG scheidet aus (BAG, B. v. 27.10.1992, aaO.).

  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    Eben deshalb hat das Bundesarbeitsgericht nunmehr einen Zeitraum von zwei Wochen für eine innerbetriebliche Ausschreibung ausdrücklich als hierfür ausreichend bezeichnet (bereits von der Arbeitgeberin angezogener Beschluss vom 17.06.2008, 1 ABR 20/07, NZA 2008, S. 1139 f, Rz. 33 - B. II. 2. c bb der Gründe - aE).
  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    b) Auch der - gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG form- und fristgerecht erklärte (selbst Textform gemäß § 126 b BGB hätte gereicht: BAG, B. v. 09.12.2008, 1 ABR 79/07 - Pressemitteilung Nr. 94/08 des BAG -) - kurze und in einem Satz lapidar begründete Widerspruch/die Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats mit Schreiben seines (damaligen) Vorsitzenden vom 19.11.2007 entsprach noch den inhaltlichen Anforderungen an eine Zustimmungsverweigerung gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    Damit hatte die Arbeitgeberin alle Tatsachen mitgeteilt, die der Betriebsrat für eine Entscheidung über die erbetene Zustimmung zur Versetzung dieses Arbeitnehmers benötigte - weitergehende Informationen/Unterlagen waren vom Betriebsrat nicht verlangt worden (zumal nach ständiger Rechtsprechung des BAG der Betriebsrat die Arbeitgeberin innerhalb einer Woche um Vervollständigung von etwa als unzureichend angesehenen - nicht offensichtlich unvollständigen - Informationen bitten hätte müssen - vgl. zuletzt BAG, B. v. 14.12.2004, 1 ABR 55/03, AP Nr. 112 zu § 99 BetrVG 1972 - B. II. 2. d der Gründe, m. w. N. -).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn bei der Ausschreibung unzureichende oder fehlerhafte inhaltliche Informationen über die zu besetzende Stelle - Art und/oder fachliche Anforderungen des Arbeitsplatzes, Vergütung, Zeitpunkt der Stellenbesetzung u. a. - erfolgt waren oder in einer parallelen externen Ausschreibung/einem Inserat geringere Anforderungen für die Bewerbung angegeben waren mit der Folge einer Chancenungleichheit innerbetrieblicher Bewerber (vgl. BAG, B. v. 23.02.1988, 1 ABR 82/86, AP Nr. 2 zu § 93 BetrVG 1972) oder ggf. bei Verstoß gegen das Gebot zur geschlechtsneutralen Ausschreibung (jetzt: §§ 11, 7 Abs. 1 und 1 AGG; vgl. etwa. GK-Kraft/Raab, BetrVG, Bd. II, 8. Aufl. 2005, § 99 Rz. 161 m. w. N.) und/oder, zum zweiten, die (räumlichen) Umstände der Ausschreibung nicht oder kaum zur Kenntnisnahme durch eine relevante Betriebsöffentlichkeit geeignet/ausreichend waren - weil etwa lediglich ein optisch minimierter Aushang, an einem "Schwarzen Brett" an peripherer oder unzugänglicher, Stelle erfolgte - und/oder schließlich die zeitlichen Umstände der innerbetrieblichen Ausschreibung - sehr kurze Veröffentlichung - es auf der Hand liegend verhindern mussten, dass ein erheblicher Teil potentieller Stelleninteressenten hiervon Kenntnis nehmen konnte.
  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    Im Übrigen wären bei einer im Zustimmungsverweigerungsschreiben etwa auch akzentuierten Benachteiligung anderer Arbeitnehmer allgemein - ohne Zusammenhang mit der (Dauer der) innerbetrieblichen Ausschreibung - als möglichen Zustimmungsverweigerungsgrundes des § 99 Abs. 2 Ziff. 3. BetrVG konkrete Tatsachen und Gründe hierfür anzugeben gewesen (vgl. nur BAG, U. v. 26.01.1988, 1 AZR 531/86, AP Nr. 50 zu § 99 BetrVG 1972 - II. 2. d aa der Entscheidungsgründe -) - wie nicht geschehen.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    Nur eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der gesetzlichen Verweigerungsgründe Bezug nimmt, ist unbeachtlich (ständ. Rspr. des BAG, etwa B. v. 11.06.2002, 1 ABR 43/01; AP Nr. 118 zu § 99 BetrVG 1972 - IV. 2. a der Gründe, m. w. N. -, mit Anm. Oetker).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus LAG München, 18.12.2008 - 4 TaBV 70/08
    Gleiches würde gelten, wenn die innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen zwischen den Betriebsparteien vereinbart war (etwa BAG, B. v. 14.12.2007, 1 ABR 54/03, AP Nr. 121 zu § 99 BetrVG 1972 - B. II. 3. b aa der Gründe, m. w. N. -).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 18/09

    Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG - Dauer der Ausschreibung

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 18. Dezember 2008 - 4 TaBV 70/08 - wird zurückgewiesen.
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